AGBS

  1. Allgemeines
    Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung der nachstehenden Bedingungen.
    Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers
    erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
    Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. Nebenabreden und/oder
    Vertragsänderungen erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  2. Preise und Zahlungsbedingungen
    Alle Preise verstehen sich ab Sigmaringen zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Transport– und
    Verpackungskosten trägt der Verkäufer.
  3. Zahlungsbedingungen
    Die Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von 50 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Bei
    Zahlung binnen 20 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 3 % Skonto. Kommt der Besteller mit seiner
    Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich
    5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB) sowie die Mahnkosten zu zahlen. Zahlt der Besteller nicht
    innerhalb 30 Tage nach Zugang einer Rechnung, kommt er in Verzug.
  4. Lieferung
    An Liefertermine sind wir nur gebunden, wenn diese ausdrücklich von uns bestätigt wurden. Ist die Einhaltung
    der Lieferzeit infolge von nicht vorhersehbaren Umständen zum Rücktritt berechtigt. Vom Besteller irrtümlich
    falsch oder zu viel bestellte Ware sowie Restposten werden nicht zu rückgenommen.
  5. Gewährleistung und Haftung
    Wir leisten auf Sachmängel der gelieferten Ware sowie bei Fehlen vertraglich zugesicherter Eigenschaften
    nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Herstellungsbedingte Abweichungen in Farbtönen schließen
    grundsätzlich die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Mängelrügen und
    Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art halten die Verpflichtung auf Zahlung nicht auf.
  6. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferten Waren bleiben Eigentum der Übungsfirma bis zur vollen Bezahlung aller offenen Forderungen.
    Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Forderungen der weiterverkauften Waren sowie auf alle
    gelieferten Waren.
  7. Gerichtsstand
    Der Gerichtsstand für beide Teile ist Sigmaringen.