Allgemeines Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung der nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. Nebenabreden und/oder Vertragsänderungen erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Preise und Zahlungsbedingungen Alle Preise verstehen sich ab Sigmaringen zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Transport– und Verpackungskosten trägt der Verkäufer.
Zahlungsbedingungen Die Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von 50 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Bei Zahlung binnen 20 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 3 % Skonto. Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB) sowie die Mahnkosten zu zahlen. Zahlt der Besteller nicht innerhalb 30 Tage nach Zugang einer Rechnung, kommt er in Verzug.
Lieferung An Liefertermine sind wir nur gebunden, wenn diese ausdrücklich von uns bestätigt wurden. Ist die Einhaltung der Lieferzeit infolge von nicht vorhersehbaren Umständen zum Rücktritt berechtigt. Vom Besteller irrtümlich falsch oder zu viel bestellte Ware sowie Restposten werden nicht zu rückgenommen.
Gewährleistung und Haftung Wir leisten auf Sachmängel der gelieferten Ware sowie bei Fehlen vertraglich zugesicherter Eigenschaften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Herstellungsbedingte Abweichungen in Farbtönen schließen grundsätzlich die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Mängelrügen und Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art halten die Verpflichtung auf Zahlung nicht auf.
Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben Eigentum der Übungsfirma bis zur vollen Bezahlung aller offenen Forderungen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Forderungen der weiterverkauften Waren sowie auf alle gelieferten Waren.
Gerichtsstand Der Gerichtsstand für beide Teile ist Sigmaringen.